Der Monatsabend im April 2025 drehte sich um das Thema Rechte und Pflichten von Imkern. Der ursprĂŒnglich vorgesehene Gastredner Tammo GrĂ€per, der auch als Obmann fĂŒr Recht des Imker-Landesverbands Weser-Ems tĂ€tig ist, fiel leider aus. Aber unser Vereinsmitglied Christoph Redmann konnte ihn kurzfristig vertreten und die Anwesenden einen Ăberblick ĂŒber die zahlreichen Regelungen geben.
Auch wenn vieles Teil der Imker-Grundschulung ist, war die mit diversen Beispielen versehene Auffrischung hilfreich, um den Paragraphen-Dschungel zu erkunden.
Aus dem Zivilrecht, das die Beziehungen zwischen dem Imker und Dritten (z.B. Nachbarn, anderen Imkern oder GeschÀdigten) regelt, gibt es folgende Stellen:
- Duldungspflicht des Nachbarn oder Beseitungsanspruch? > § 906 BGB und § 1004 BGB
- Tierhalterhaftung > § 833 BGB
- Sonderrecht bzgl. Bienen > § 961ff BGB bis 964
Das Ăffentliche Recht regelt das VerhĂ€ltnis des Einzelnen zu Behörden (Staat). Hier gibt es zahlreiche Verordnungen und Rechtsnormen, insbesondere:
- BienenseuchenVO
- Anmeldepflicht fĂŒr BienenstĂ€nde beim VeterinĂ€ramt
- Verschluss nicht besetzter Bienenwohnungen
- Verhalten bei Verdacht auf Faulbrut
- Verpflichtung zur Behandlung bei Varroa
- LebensmittelhygieneVO
- HonigVO
- VerpackungsVO
- Mess- und Eichgesetz
- Steuerrecht
- Tierhalterarzneimittel-NachweisVO
- BienenschutzVO
- Schutz der Bienen vor Pestiziden
- Baurecht
- Bauordnung
- Baunutzungsverordnung