Der Monatsabend im April 2025 drehte sich um das Thema Rechte und Pflichten von Imkern. Der ursprünglich vorgesehene Gastredner Tammo Gräper, der auch als Obmann für Recht des Imker-Landesverbands Weser-Ems tätig ist, fiel leider aus. Aber unser Vereinsmitglied Christoph Redmann konnte ihn kurzfristig vertreten und die Anwesenden einen Überblick über die zahlreichen Regelungen geben.
Auch wenn vieles Teil der Imker-Grundschulung ist, war die mit diversen Beispielen versehene Auffrischung hilfreich, um den Paragraphen-Dschungel zu erkunden.
Aus dem Zivilrecht, das die Beziehungen zwischen dem Imker und Dritten (z.B. Nachbarn, anderen Imkern oder Geschädigten) regelt, gibt es folgende Stellen:
- Duldungspflicht des Nachbarn oder Beseitungsanspruch? > § 906 BGB und § 1004 BGB
- Tierhalterhaftung > § 833 BGB
- Sonderrecht bzgl. Bienen > § 961ff BGB bis 964
Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis des Einzelnen zu Behörden (Staat). Hier gibt es zahlreiche Verordnungen und Rechtsnormen, insbesondere:
- BienenseuchenVO
- Anmeldepflicht für Bienenstände beim Veterinäramt
- Verschluss nicht besetzter Bienenwohnungen
- Verhalten bei Verdacht auf Faulbrut
- Verpflichtung zur Behandlung bei Varroa
- LebensmittelhygieneVO
- HonigVO
- VerpackungsVO
- Mess- und Eichgesetz
- Steuerrecht
- Tierhalterarzneimittel-NachweisVO
- BienenschutzVO
- Schutz der Bienen vor Pestiziden
- Baurecht
- Bauordnung
- Baunutzungsverordnung